Privat Versicherte
Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten. Es wird dabei nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei den privaten Krankenkassen und bei der Beihilfe entsprechend den neuen Sätzen abgerechnet.
gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter haben sie eventuell einen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe osteopathische Behandlungen bezuschußt werden.
Z.B. werden bei einigen folgenden Krankenkassen osteopathische Behandlungen bezuschußt.
einige GVK's
- Techniker Krankenkasse
- BKK Mobil Oil
- BKK Essanelle
- BKK vor Ort
- Siemens Betriebskrankenkasse
- AOK Plus
- BKK Securvita
- und weitere
Die gesamte Liste der mittlerweile 74 GKVs, die Osteopathie anteilig erstatten, kann hier "Patienteninfo > Krankenkassen" abgerufen werden.
Haben sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Heilpraktikerleistungen je nach Tarif normalerweise übernohmen.
Wenn kein Erstattungsanspruch vorliegt, müssen sie die Kosten selber tragen.